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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1 Allgemeines 1.1 Der von lubrimarkt auszuführende Verkauf von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden die Lieferungen) unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern im entsprechenden Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde in der Annahme der Bestellung und das sind die besonderen Bedingungen derselben. Daher sind alle anderen Bedingungen, die vom Verkäufer nicht ausdrücklich akzeptiert wurden, für alle Zwecke wertlos. 1.2 Lubrimarkt-Verkäufe richten sich ausschließlich an private oder gewerbliche Kunden. Daher muss der professionelle Einkäufer seinen professionellen Status in einem der Referenzbereiche (Automobil, Installateur usw.) zuverlässig nachweisen. 1.3 Es wird davon ausgegangen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer ab dem Zeitpunkt mitgeteilt wurden, an dem dieser über die Webseite informiert wird, auf der sie zu finden sind, oder ein Angebot des Verkäufers zusammen mit diesen Bedingungen erhält. Alternativ gelten sie als mitgeteilt, wenn der Käufer sie zuvor im Laufe seiner Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer erhalten hat, wobei in all diesen Fällen die Annahme durch den Käufer für alle Zwecke bei der Auftragserteilung zu berücksichtigen ist. Bei Bestellungen über die Webplattform ist deren ausdrückliche Annahme zur Bestätigung unerlässlich. Ebenso gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorrangig vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. 2 Produkte 1. Produktauswahl: Der Käufer ist allein verantwortlich für die Auswahl des Produkts, das Gegenstand des Verkaufs ist, sowie für die Verwendung oder Funktion, für die es bestimmt ist. Daher und in Übereinstimmung mit den Angaben in seinen Katalogen, Tarifen und/oder allgemeinen Informationen über das Produkt übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung oder Garantie dafür, dass das Produkt für die vom Käufer beabsichtigten technischen Anwendungen geeignet ist oder erreicht werden soll ganz oder teilweise die von ihm beim Kauf der Produkte gesetzten Ziele. 2. Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: „Ich erkläre hiermit, dass das Handelsprodukt und der darin enthaltene Stoff oder das Gemisch nur für die Zwecke der angegebenen Verwendung verwendet werden, die in jedem Fall eine legitime Verwendung ist, und deren Gegenstand sein wird Verkauf oder Lieferung an einen anderen Kunden nur dann, wenn dieser andere Kunde eine Erklärung über eine ähnliche Verwendung abgibt und die in der Verordnung (EU) 2019/1148 festgelegten Beschränkungen für die Bereitstellung an Einzelpersonen einhält.“ 3 Auftragserteilung und Lieferumfang 3.1 Der Lieferumfang muss in der Bestellung des Käufers eindeutig angegeben werden. Um als wirksam zu gelten, muss die Bestellung vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden, außer in Fällen, in denen diese Anforderung aufgrund der periodischen Art der Lieferung im gegenseitigen Einvernehmen eliminiert wurde. 3.2 Die Lieferung umfasst die Produkte der Bestellung, die innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verfügbar sind, außer in den Fällen, in denen in der Bestellung des Käufers, die vom Verkäufer angenommen wurde, einige Dokumentationen, Informationen, Unterstützung oder zusätzliche Dienstleistungen enthalten sind. 3.3 Sofern vom Käufer nicht anders angegeben, kann der Verkäufer die ausstehenden Produkte aus früheren Bestellungen, die aufgrund fehlender Lagerbestände nicht geliefert wurden und zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung verfügbar sind, in die Bestellung aufnehmen. 3.4 Sobald die Bestellung bearbeitet wurde, wird jede spätere Ergänzung als neue unabhängige Bestellung betrachtet, die den allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt. 3.5 Die endgültige Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer unterliegt der Verfügbarkeit von Krediten, die er dem Käufer zuweist. Das Risiko wird vom Verkäufer einseitig auf der Grundlage der vom Käufer in öffentlichen Aufzeichnungen veröffentlichten Finanzinformationen oder aktualisierten Kreditauskünften eines Kredit- und Kautionsversicherers von anerkanntem Ansehen zugewiesen. Falls das Risiko nicht besteht oder es in früheren Bestellungen ausgeschöpft ist, wird der Käufer unverzüglich informiert, um eine zwischen den Parteien vereinbarte Lösung zu finden. 3.6 Die in Katalogen, Broschüren, Prospekten und technischer Literatur enthaltenen Gewichte, Abmessungen, Kapazitäten, technischen Spezifikationen und Konfigurationen der Produkte des Verkäufers sind Richtwerte und unverbindlich, mit Ausnahme der Fälle, in denen der Verkäufer eine geschlossene Spezifikation akzeptiert Verkäufer Käufer, die Bestandteil der Auftragsunterlagen sein müssen. 3.7 Die Änderungen und/oder Abweichungen des Umfangs, der Bedingungen oder anderer Bedingungen einer Bestellung, die von einer der Parteien vorgeschlagen werden können, müssen der anderen Partei immer schriftlich mitgeteilt werden, und um gültig zu sein, müssen sie von akzeptiert werden besagte Partei. Als Änderungen und/oder Abweichungen gelten auch solche, die durch Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen verursacht werden, die nach dem Datum der Vorlage des entsprechenden Angebots eintreten, wenn solche Änderungen und/oder Abweichungen dazu führen, dass zusätzliche oder belastendere Verpflichtungen auferlegt werden auf den Verkäufer, hat der Verkäufer Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, die die Folgen des neuen oder geänderten Gesetzes oder der Verordnung vollständig widerspiegelt. 4 Preise 4.1 Die Preise der Lieferung sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer oder andere Steuern, Abgaben oder Gebühren, die später in der Rechnung zu den entsprechenden Sätzen ausgewiesen werden. Bei Preisen und Tarifen, die Steuern oder Gebühren enthalten, wird dies ausdrücklich, klar und unmissverständlich angegeben. 4.2 Der aktuelle Kurs, der die Preise der vom Verkäufer angebotenen Produkte regelt, ist derjenige, der auf der Webplattform des Verkäufers veröffentlicht wird und Vorrang vor den auf Papier oder einem anderen Medium gedruckten Kursen hat. 4.3 Sofern in der Bestellung oder einer diesbezüglichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aus ihrer Geschäftsbeziehung nichts anderes bestimmt ist, enthalten die Preise der Lieferung im Allgemeinen keine Transportkosten, Gebühren oder Versicherung und sind gelten als in den Räumlichkeiten des Verkäufers befindlich. Diese Preise gelten nur bei Bestellung aller im Angebot aufgeführten Materialien. 4.4 Bei Bestellungen mit Lieferung auf der Halbinsel legt der Verkäufer einen Mindestbetrag fest, ab dem die Transportkosten von ihm übernommen werden. 4.5 Der Verkäufer legt einen Mindestbetrag pro Bestellung fest. Bei Bestellungen, deren Betrag unter dem festgelegten Mindestbetrag liegt, erhebt der Verkäufer eine zusätzliche feste Gebühr auf den Bestellbetrag. Der Verkäufer wird den Käufer immer vor der Auftragsbestätigung über die Höhe dieser zusätzlichen Pauschale informieren. 4.6 Bei vor der Bestellung veröffentlichten Angeboten gelten die angebotenen Preise einen Monat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gegebenenfalls gelten während dieser Frist die im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen als fixiert. Für den Fall, dass die angebotene Lieferung aus importierten Produkten besteht, die Wechselkursschwankungen oder der Zahlung von Zöllen und Gebühren unterliegen, würde in diesem Fall der Preis des Angebots auf der Grundlage dieser Schwankungen angepasst. 4.7 Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich zu den darin angegebenen Zahlungsbedingungen. Wenn diese Zahlungsbedingungen geändert werden, werden die Preise des Angebots geändert. 4.8 Sobald die Bestellung vom Verkäufer angenommen wurde, gelten die Lieferpreise als fest und unterliegen keiner Änderung. Eine Preisänderung ist jedoch anwendbar, wenn: Sie zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurde. Der Umfang der Lieferung wurde auf Wunsch des Käufers geändert, und im Allgemeinen erfolgt jede Änderung und/oder Änderung aufgrund dessen, was in diesen Bedingungen festgelegt ist. Die Preise wurden in einer anderen Währung als dem EURO angegeben, soweit sie vom Datum der Bestellung bis zu den vertraglichen Fakturierungsdaten für jeden Meilenstein eine Paritätsschwankung in Bezug auf den EURO erfahren haben. 4.9 Für den Fall, dass der Käufer vom Verkäufer gelieferte Produkte über eine Webplattform vertreibt, kann der Verkäufer die Lieferungen unterbrechen, wenn er feststellt, dass die vom Käufer auf diesem Kanal angebotenen Preise der Handels- und Kommunikationsstrategie des Verkäufers schaden. 5 Zahlungsbedingungen 5.1 Das Angebot des Verkäufers oder in Ermangelung eines solchen die vom Verkäufer angenommene Bestellung des Käufers enthält die Zahlungsbedingungen für die Lieferung. Vorab festgelegte Zahlungsbedingungen können auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer verwendet werden. Diese Zahlungsbedingungen müssen den Bestimmungen des Gesetzes 15/2010 vom 5. Juli zur Änderung des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember entsprechen, das Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr festlegt, ohne in jedem Fall die darin festgelegten Höchstfristen zu überschreiten. 5.2 Mangels anderer Vereinbarung ist die Zahlungsfrist in bar am Tag der Lieferung der entsprechenden Produkte durch den Verkäufer. 5.3 Die Zahlung erfolgt zu den von den Parteien vereinbarten Bedingungen, sofern sie vom Verkäufer auf der Grundlage der Kreditwürdigkeit des Käufers akzeptiert werden, die einseitig mit den ihm angemessen erscheinenden Mitteln bestimmt wird, wie z. B. Finanzinformationen des Käufers, die in öffentlichen Aufzeichnungen verfügbar sind oder von einem Kreditversicherer gestellt. 5.4 Die Zahlung erfolgt über das zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Instrument. In Ermangelung einer Vereinbarung erfolgt diese entweder durch Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers oder durch Zahlung per Debit-/Kreditkarte über das POS-Portal des Verkäufers. Für den Fall, dass das vereinbarte Instrument eine Lastschrift auf das vom Käufer angegebene Bankkonto ist, ist es wichtig, dass der Verkäufer zuvor eine vom Käufer unterzeichnete Vollmacht zur Ausstellung der entsprechenden Zahlungsanweisung hat. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall ohne Abzüge wie nicht vereinbarte Einbehalte, Skonti, Spesen, Steuern oder Gebühren oder sonstige Abzüge. 5.5 Verzögert sich die Lieferung oder Annahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, bleiben die vertraglichen Zahlungsbedingungen bestehen. 5.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser dem Verkäufer ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, die gemäß den Bestimmungen des Artikels berechnet werden 7 des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember. Die Zahlung dieser Zinsen entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, die restlichen Zahlungen zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten. 5.7 Für den Fall, dass der Käufer mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen den Versand der Lieferung oder die Ausführung der Dienstleistungen vorläufig oder dauerhaft aussetzen, unbeschadet der Verpflichtung des Käufers, die verspätete Leistung zu erbringen Zahlungen zu leisten und gegebenenfalls eine zusätzliche Entschädigung für diese Unterbrechung der Lieferung oder Ausführung der vereinbarten Leistungen zu verlangen. 5.8 Dauert der Zahlungsverzug des Käufers acht Tage nach Mahnung durch den Verkäufer an, so kann der Verkäufer sofortige Zahlung aller nicht fälligen Rechnungen sowie Vorauszahlung aller bis dahin noch nicht erbrachten Lieferungen verlangen bestätigte Bestellungen. 5.9 Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsfähigkeit des Käufers sowie bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer auch die Stellung einer zusätzlichen Sicherheit verlangen oder bei Bestellungen Vorauskasse verlangen. Wenn es sich um Bestellungen handelt, die Lieferungen mit vom Käufer gekennzeichneten Spezifikationen erfordern, kann der Verkäufer die Ausführung dieser Bestellungen in jedem Fall von der Bereitstellung einer zusätzlichen Garantie oder andernfalls von der Vorauszahlung der Ware abhängig machen. 5.10 Die bloße Formulierung einer Forderung durch den Käufer berechtigt diesen nicht zur Aussetzung oder Kürzung der zugesagten Zahlungen. 6 Lieferbedingungen 6.1 Die Lieferfrist versteht sich für das Material, das in der Position und den Bedingungen platziert ist, die in der Annahme der Bestellung angegeben sind. Ist der Lieferort darin nicht angegeben, gilt die Lieferung als am Standort des Verkäufers befindlich. Damit die Lieferzeit den Verkäufer bindet, muss der Käufer den Zahlungsplan strikt eingehalten haben, falls er eine Zahlung vor der Ausgabe der Lieferung beinhaltet. 6.2 Die Lieferfrist ändert sich, wenn: -Der Käufer die für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig liefert. -Der Käufer verlangt Änderungen der Bestellung, die vom Verkäufer akzeptiert werden und die nach Ansicht des Verkäufers eine Verlängerung der Lieferzeit erfordern. - Der Käufer hat eine der vertraglichen Verpflichtungen aus der Bestellung nicht erfüllt, insbesondere die Zahlungen für die laufende Bestellung oder für frühere Lieferungen. - Aus Gründen, die nicht direkt dem Verkäufer zuzurechnen sind, kommt es zu Verzögerungen bei der Bereitstellung aller oder einiger Elemente der Lieferung. -In beispielhafter, aber nicht einschränkender Weise sind die folgenden Verzögerungsursachen enthalten: Streiks, Transport und Dienstleistungen, Ausfälle von Lieferungen Dritter, Ausfälle von Transportsystemen, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen, Streiks des Personals des Verkäufers oder seiner Subunternehmer , versehentliche Stopps in den Einrichtungen des Verkäufers aufgrund von Pannen usw. und die Ursachen höherer Gewalt, die in der geltenden Gesetzgebung gemäß Artikel 14 vorgesehen sind. In den vorherigen Fällen ändern die Verschiebungen der Lieferzeit den Zahlungsplan für die Lieferung nicht. 7 Gefahrenübergang und Transport 7.1 Sofern sich aus den Rechnungsbedingungen nichts anderes ergibt, geht die Gefahr mit dem Eintreffen der Ware an dem von ihm angegebenen Lieferort oder der Bereitstellung an den Käufer auf ihn über den Einrichtungen des Verkäufers zur Abholung durch oder im Namen des Käufers. Die Gefahr geht auch dann über, wenn der Käufer die Abholung verzögert. 7.2 Eventuelle Ansprüche gegen den Spediteur, falls sie bei Ankunft der Ware festgestellt werden, sei es wegen Mengendifferenzen oder wegen Transportmängeln, müssen: -diese unverzüglich in den im Besitz befindlichen Lieferpapieren geltend machen des Trägers. -Bestätigung an den Spediteur per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei Werktagen nach dem Lieferdatum. 7.3 Wenn die Produkte zur Lieferung bereit sind und der Käufer sie nicht entfernt oder keine Vereinbarung mit dem Verkäufer trifft, dass sie in seinen Einrichtungen unter vereinbarten Bedingungen gelagert werden, werden alle durch die Lagerung verursachten Kosten nach Ermessen des Verkäufers berechnet , gehen zu Lasten des Käufers, der auch alle Risiken trägt, denen das gelagerte Material ausgesetzt sein kann. 8 Inspektion und Empfang 8.1 Nach Erhalt der Lieferung überprüft der Käufer ihren Inhalt innerhalb einer Frist von höchstens 10 Arbeitstagen nach Erhalt bei herkömmlichem Transport, um auf mögliche Mängel und/oder Fehler zu prüfen, die dem Verkäufer zuzurechnen sind , und teilt dem Verkäufer gegebenenfalls unverzüglich das Vorhandensein dieser Mängel und/oder Fehler mit. 8.2 Weist die Lieferung Mängel und/oder Fehler auf, die dem Verkäufer zuzurechnen sind, wird dieser die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer unverzüglichen Behebung ergreifen. 8.3 Nach Ablauf von jeweils 10 Werktagen ab Erhalt der Lieferung beim Käufer, ohne dass der Verkäufer eine schriftliche Mitteilung über mögliche Mängel oder Mängel erhalten hat, gilt die Lieferung als abgenommen, ab diesem Zeitpunkt gilt die Gewährleistung Zeitraum. 9 Materialrückgabe 9.1 In keinem Fall nimmt der Verkäufer Materialrückgaben ohne vorherige diesbezügliche Vereinbarung mit dem Käufer an. Ab Erhalt der Lieferung beim Käufer wird eine Frist von 15 Tagen festgelegt, damit der Käufer dem Verkäufer seine Absicht zur Rücksendung und die Gründe dafür mitteilen und gegebenenfalls mit dem Verkäufer vereinbaren kann Verfahren für die Rücksendung. In jedem Fall müssen die Ansprüche des Käufers an den Verkäufer schriftlich und zuverlässig geltend gemacht werden. 9.2 Rücksendungen oder Lieferungen von Material an die Einrichtungen des Verkäufers, sei es zur Zahlung, zum Ersatz oder zur Reparatur, müssen immer frachtfrei erfolgen. 9.3 Im Falle einer Rücksendung aufgrund eines Bestellfehlers oder aus anderen Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, werden 15 % des Nettowertes des retournierten Materials als Anteil der Überarbeitungs- und Umzugskosten in Rechnung gestellt. 9.4 Der Verkäufer nimmt keine Rücksendungen von Materialien an, deren Originalverpackung verändert wurde oder deren Verpackung im Lager des Verkäufers verändert wurde. Falls der Verkäufer beschließt, die Rücksendung von Material unter einer dieser Bedingungen zu akzeptieren, werden ausnahmsweise 30 % des Nettowerts dieses zurückgesendeten Materials in Rechnung gestellt. 9.5 Der Verkäufer akzeptiert auch keine Rücksendungen von Produkten, die speziell für die Bestellung entwickelt oder hergestellt wurden, sowie von eingestellten Produkten. 10 Garantien 10.1 Sofern im Angebot oder in der Auftragsannahme nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, garantiert der Verkäufer die von ihm gelieferten Produkte hinsichtlich Material-, Herstellungs- oder Montagefehlern für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erhalt. sei es ausdrücklich oder stillschweigend (15 Tage nach Versand an den Käufer ohne schriftliche Mitteilung an den Verkäufer, die auf einen Widerspruch hinweist) 10.2 Die im vorherigen Abschnitt ausgedrückte Garantie besteht aus der Reparatur oder dem Ersatz (nach Wahl des Verkäufers) der anerkannten Elemente als mangelhaft, sei es aufgrund von Materialfehlern oder aufgrund von Herstellungs- oder Montagefehlern. Reparaturen werden in den Einrichtungen des Verkäufers durchgeführt, wobei der Verkäufer Demontage, Verpackung, Verladung, Transport, Zölle, Gebühren usw. ab der Übergabe des defekten Materials an die Einrichtungen des Verkäufers und seiner anschließenden Lieferung an den Käufer übernimmt. . Es kann jedoch mit dem Käufer vereinbart werden, die Reparatur und den Austausch der mangelhaften Sache im Werk des Käufers durchzuführen. 10.3 Die Reparatur oder der Austausch eines defekten Teils der Lieferung ändert nicht das Anfangsdatum der Garantiezeit für die gesamte Lieferung, das in Abschnitt 10.1 angegeben ist. Der reparierte oder ersetzte Artikel hat jedoch eine einjährige Garantie ab seiner Reparatur oder seinem Ersatz. 10.4 Besteht die in Abschnitt 10.2 genannte Garantie aus einem Ersatz, der aus Dringlichkeitsgründen unverzüglich erfolgen muss, verpflichtet sich der Käufer, das defekte Produkt oder Element innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen ab Lieferdatum des neuen Produkts oder Elements zurückzusenden . Bei Nichtrücksendung des ausgetauschten Teils erfolgt die Berechnung des gesendeten Teils. 10.5 In keinem Fall haftet der Verkäufer für Reparaturen, die von Personal außerhalb seiner Organisation durchgeführt werden. 10.6 Schäden oder Mängel, die auf normalen Verschleiß durch die Verwendung der Produkte zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Konservierung oder Wartung, unsachgemäße oder nachlässige Lagerung oder Handhabung, missbräuchliche Verwendung, Verwendung ungeeigneter Flüssigkeiten und Gase sowie unzureichender Durchfluss- oder Druckmontage verursacht wurden, von der Garantie ausgeschlossen, was ebenfalls erfolgt als abgelaufen gilt, defekt, Schwankungen in der Qualität der Stromversorgung (Spannung, Frequenz, Störungen und dergleichen), Änderungen an der Lieferung ohne Zustimmung des Verkäufers, Installationen, die später ausgeführt oder geändert werden, ohne die technischen Anweisungen des Produkts zu befolgen und im Allgemeinen alle Ursachen, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind. 11 Haftungsbeschränkung Die Haftung des Verkäufers, seiner Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Subunternehmer und Lieferanten für Ansprüche aus der Einhaltung oder Nichteinhaltung seiner vertraglichen Pflichten übersteigt nicht den gesamten Vertragsgrundpreis und umfasst in keinem Fall entstehende Schäden aus entgangenem Gewinn, Umsatzausfall, Produktions- oder Nutzungsausfall, Kapitalkosten, Ausfallkosten, Verzögerungen und Ansprüchen von Kunden des Käufers, Verlust erwarteter Einsparungen, Erhöhung der Betriebskosten oder besonderen, indirekten oder Folgeschäden oder Verlusten jeglicher Art. Die in dieser Klausel enthaltene Haftungsbeschränkung hat Vorrang vor allen anderen Bestimmungen, die in anderen Vertragsdokumenten enthalten sind, die ihr widersprechen oder nicht übereinstimmen, es sei denn, diese Bestimmung schränkt die Haftung des Verkäufers weiter ein. 12 Exportbeschränkung Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer gelieferten Produkte lokalen oder internationalen Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Exportkontrolle unterliegen können und ohne die Genehmigungen zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr durch die zuständigen Behörden nicht verkauft oder vermietet werden können oder die Lieferungen zu überlassen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu verwenden. Der Käufer ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen und Vorschriften verantwortlich. 13 Gerichtsstand Diese Bedingungen unterliegen spanischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen zustehen könnte, und unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der Gerichte der Hauptstadt Palma de Mallorca. 14 Höhere Gewalt 14.1 Für den Fall, dass der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert ist, wird die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung(en) ohne jegliche Haftung ausgesetzt wie unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise erforderlich. 14.2 Höhere Gewalt bezeichnet alle Ursachen oder Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks von Lieferanten, Transport und Dienstleistungen, Ausfälle von Lieferungen Dritter, Ausfälle von Transportsystemen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen , Streiks, Arbeitskämpfe, Streiks des Personals des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, Sabotage, Handlungen, Unterlassungen oder Eingriffe jeglicher Art von Regierung oder Behörde, versehentlicher Stopp in den Einrichtungen des Verkäufers aufgrund von Betriebsstörungen usw. und andere in der geltenden Gesetzgebung vorgesehene Ursachen höherer Gewalt, die sich direkt oder indirekt auf die Aktivitäten des Verkäufers auswirken. 14.3 Wenn ein Grund höherer Gewalt eintritt, wird der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich unter Angabe des Grundes und seiner voraussichtlichen Dauer benachrichtigen. Ebenso teilt er die Beendigung des Grundes mit und gibt den Zeitpunkt an, in dem er der/den dadurch ausgesetzten Verpflichtung(en) nachkommen wird. Der Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt berechtigt den Verkäufer zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. 14.4 Wenn die Ursache höherer Gewalt länger als einen (1) Monat andauert, werden sich die Parteien beraten, um zu versuchen, eine faire und angemessene Lösung für die Umstände zu finden, unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten des Verkäufers. Wenn eine solche Lösung nicht innerhalb der folgenden 30 Tage gefunden werden kann, kann der Verkäufer die Bestellung ohne Haftung seinerseits durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen. 15 Umweltmanagement von Verpackungen und Verpackungsabfällen Der Endbesitzer in Spanien von Verpackungsabfällen oder gebrauchten Verpackungen ist für ihre Lieferung für ein ordnungsgemäßes Umweltmanagement gemäß Gesetz 11/1997, Königliches Dekret 782/1998, Königliches Dekret 252/2006 und verantwortlich übereinstimmende Gesetzgebung. Der Endbesitzer in jedem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union von Verpackungsabfällen oder gebrauchten Verpackungen ist für sein ordnungsgemäßes Umweltmanagement gemäß den Richtlinien 1994/62 CEE vom 20. Dezember und 2004/12 CEE vom 11. Februar und den geltenden staatlichen Vorschriften verantwortlich. 16 Vertraulichkeit Die Parteien müssen alle Dokumente, Daten, Materialien und Informationen, die eine von ihnen der anderen zur Verfügung stellt, vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke als die Erfüllung und Entwicklung der Lieferung verwenden, es sei denn vorher schriftlich die Zustimmung der anderen Partei erklärt. Das Vorstehende hindert den Verkäufer nicht daran, den Namen des Käufers und die Grunddaten der Lieferung als Teil seiner Handelsreferenzen anzugeben. 17 Kündigung 17.1 Jede Partei kann den Auftrag unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei dem Auftrag wesentlich nicht nachkommt. 17.2 Kein Verstoß gegen die Bestellung wird als wesentlich angesehen, es sei denn, die verletzende Partei wurde im Voraus schriftlich benachrichtigt und hat den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung behoben. Ebenso sind die folgenden Fälle Anlass zur Lösung: - Die Auflösung und/oder Liquidation einer der Parteien, außer im Rahmen von Fusionsvorgängen, die innerhalb der Gruppe durchgeführt werden, zu der jede Partei gehört. -Die Einstellung der Tätigkeit einer der Parteien. - Das Fortbestehen eines Ereignisses höherer Gewalt oder einer Aussetzung für mehr als einen (1) Monat ab dem Datum des Eingangs der ersten schriftlichen Mitteilung der betroffenen Partei durch eine der Parteien diese Bedingungen. 17.3 Im Falle einer Kündigung aus Gründen, die dem Käufer zuzurechnen sind oder höherer Gewalt, hat der Verkäufer Anspruch auf: - Den Betrag, der dem Wert der bereits gelieferten Produkte gemäß den in der Bestellung festgelegten Preisen entspricht. -Die Menge der ausstehenden Produkte, die der Verkäufer von seinen Lieferanten erhalten muss, sobald sie an den Käufer geliefert wurden. -Der Stornierungsbetrag der vom Verkäufer an seine Lieferanten erteilten Bestellungen, wenn eine solche Stornierung möglich ist. - Eine Entschädigung für andere Schäden und Verluste, die infolge der Vertragsverletzung des Käufers entstanden sind. Kundendienst von Montag bis Freitag, von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 15:30 bis 19:00 Uhr Telefon: +34 871 201 578 Schreiben Sie uns: ventas@lubrimarkt.es
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